Fischereirecht
Unser Fischereirecht ist größtenteils unvordenkliches Eigentum.
Ein kleinerer Teil wurde im Lauf der Jahrhunderte von der
damaligen Standesherrschaft, den Fürsten von
Löwenstein-Wertheim-Freudenberg und
Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, käuflich erworben.
Es beginnt auf baden-württembergischer Seite (linke Mainseite)
bei Flusskilometer 168,3 (zwischen Bettingen und Homburg) und
reicht flussabwärts bis Flusskilometer 148,84 (unterhalb
Grünenwörth). Auf der bayerischen (rechten) Mainseite haben wir
das Fischereirecht von Flusskilometer 168,3 (zwischen Trennfeld
und Kreuzwertheim) bis Flusskilometer 149,368 (zwischen Hasloch
und Faulbach). Außerdem gehört uns das Fischereirecht in der
Tauber von der Mündung bis zum Mühlenwehr (ca. 1,5 km).