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Die Landesgrenze zwischen Baden-Württemberg und Bayern verläuft in der Mainmitte. Somit gelten zwei Fischereigesetze, das baden-württembergische auf der linken Mainseite und das bayerische auf der rechten Mainseite. Die Schonzeiten und Mindestmaße wurden jedoch angepasst.

Gefangen werden alle Fischarten von Aal bis Zander. Zu berücksichtigen sind die Schonzeiten und Mindestmaße. Für die bayerische und baden-württembergische Mainseite (mit Tauber) werden unterschiedliche Angelkarten ausgegeben.

Fischereirecht

Unser Fischereirecht ist größtenteils unvordenkliches Eigentum. Ein kleinerer Teil wurde im Lauf der Jahrhunderte von der damaligen Standesherrschaft, den Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Freudenberg und Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, käuflich erworben.

Es beginnt auf baden-württembergischer Seite (linke Mainseite) bei Flusskilometer 168,3 (zwischen Bettingen und Homburg) und reicht flussabwärts bis Flusskilometer 148,84 (unterhalb Grünenwörth). Auf der bayerischen (rechten) Mainseite haben wir das Fischereirecht von Flusskilometer 168,3 (zwischen Trennfeld und Kreuzwertheim) bis Flusskilometer 149,368 (zwischen Hasloch und Faulbach). Außerdem gehört uns das Fischereirecht in der Tauber von der Mündung bis zum Mühlenwehr (ca. 1,5 km).